Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante erzieherische Hilfen -sogenannte “Flexible Hilfen“- unterstützen Familien und Jugendliche in schwierigen Lebensphasen durch intensive Beratung und Begleitung. Diese Hilfen sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII), auf die Eltern einen individuellen Rechtsanspruch haben, wenn die Hilfen für die jungen Menschen geeignet und notwendig sind.


Im Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist das so formuliert:

Hilfe zur Erziehung - § 27 SGB VIII

 

(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

 

(2) … Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. …

 

(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. …

 

Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII

 

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Schwierigkeiten kommen in allen Familien vor. Aber manchmal wächst einem alles über den Kopf. Dann kann es sinnvoll sein, Hilfe von außen zu erhalten.



Sozialpädagogische Familienhilfe

 

Durch die Sozialpädagogische Familienhilfe soll die erzieherische Verantwortung der Eltern und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Familie gestärkt werden.

Wir erarbeiten gemeinsam mit allen Familienmitgliedern Lösungen für Alltagsprobleme und Konflikte.

 

Die Hilfen finden in der Regel im Haushalt der Familie statt, es wird aber auch das soziale Umfeld mit einbezogen. Hilfreich ist darüber hinaus die Kooperation und Vernetzung mit anderen Hilfs-, Betreuungs- und Beratungsangeboten. Wichtige Kooperationspartner sind z.B. Schulen, Kitas, Ärzte, Therapeuten und Frühförderzentren.

 

Ziel der Hilfe ist es, die Familie so zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre eigenen Ressourcen aktivieren und erweitern kann.

 

Dazu gehören:

 

- Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familie, wie Wohnraum, Ernährung, Finanzen,                           gesundheitliche Versorgung, Bildung

 

- Stärkung der Erziehungsfähigkeit von Eltern, Elternteilen, Familien

 

- Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien

 

- Stärkung der Selbsthilfepotentiale

 

- Integration in das soziale Umfeld

 

- Stärkung der positiven emotionalen Beziehungen und des Selbstwertgefühls der Familienmitglieder

 

- Erweiterung der Alltags- und Handlungskompetenz

 

- Befähigung der Familienmitglieder, Krisen und Probleme eigenständig zu lösen

 

- Reduzierung der Notwendigkeit familienersetzender Hilfen


Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE)

 

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist das so formuliert:

 

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung - § 35 SGB VIII

 

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der “Intensiven sozialpädago-gischen Einzelbetreuung“ beruht auf einem individualpädago-gischen Ansatz mit dem Ziel, Lebensperspektiven zu klären und Verselbständigung zu fördern.

 

Teilziele sind:

 

- Organisation und Stärkung des Selbsthilfepotenzials des jungen Menschen

 

- Überwindung von persönlichen und sozialen Schwierigkeiten

 

- Aufbau und Stärkung der personalen und sozialen Kompeten

 

- Aufbau und Verbesserung der Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten   bzw. einer Arbeitsmöglichkeit

 

- Verselbständigung in allen Alltagsbereichen

 

-  Integration in ein tragfähiges soziales Netz

 

-  Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung



Der Weg zur Hilfe:

Ausgangspunkt jeder Hilfe ist eine möglichst genaue Beschreibung der aktuellen Situation und die Erstellung eines Hilfeplans gemeinsam mit dem zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamtes und der Familie. Der Hilfeplan beinhaltet Ziele, Dauer und Umfang der Maßnahme.

 

Ein entsprechender Antrag muss beim Jugendamt gestellt werden.

 

Damit die Hilfe gelingen kann, bemühen wir uns um den Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung. Von Ihrer Seite benötigen wir die Bereitschaft zur Mitarbeit und Veränderung der eigenen Situation.

 

Wir unterliegen der Schweigepflicht.

 

Schriftliche personenbezogene Daten (wie Entwicklungsberichte) werden nur mit Kenntnis der Familie an das Jugendamt weitergegeben.

 

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Im Fall einer Kindeswohlgefährdung sind wir verpflichtet, das Jugendamt zu informieren (§ 8a, SGB VIII).

 

Diese Angebote stellen wir als paritätischer Jugendhilfeverbund (SoFa e.V. / PariSozial gGmbH) mit unseren pädagogischen Fachkräften in folgenden Stadtbezirken bereit:

 

Stadtbezirk IV (Nord-West):

Borbeck, Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Dellwig, Frintrop, Gerschede und Schönebeck

 

Stadtbezirk II (Süd):

Rüttenscheid, Bergerhausen, Bredeney, Fischlaken, Heidhausen, Kettwig, Rellinghausen, Schuir, Stadtwald und Werden